Norm
BVergG 2006 §3 Abs1 Z2Rechtssatz
Sämtliche Tatbestandselemente der Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 werden durch die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH kumulativ erfüllt, weshalb diese ein öffentlicher Auftraggeber ist.Sämtliche Tatbestandselemente der Bestimmung des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 werden durch die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH kumulativ erfüllt, weshalb diese ein öffentlicher Auftraggeber ist.
Da die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH typischerweise Sektorentätigkeiten ausübt und der gegenständliche geladene Wettbewerb der Ausübung einer Sektorentätigkeit dient, ist die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH in der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation als Sektorenauftraggeber zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20080303_N_0012_BVA_07_2008_33_01