RS Verg 2008/3/3 N/0012-BVA/07/2008-33

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Veröffentlicht am 03.03.2008
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Rechtssatz

Sämtliche Tatbestandselemente der Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 2 BVergG 2006 werden durch die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH kumulativ erfüllt, weshalb diese ein öffentlicher Auftraggeber ist.Sämtliche Tatbestandselemente der Bestimmung des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 werden durch die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH kumulativ erfüllt, weshalb diese ein öffentlicher Auftraggeber ist.

Da die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH typischerweise Sektorentätigkeiten ausübt und der gegenständliche geladene Wettbewerb der Ausübung einer Sektorentätigkeit dient, ist die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH in der gegenständlichen Sachverhaltskonstellation als Sektorenauftraggeber zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20080303_N_0012_BVA_07_2008_33_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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