Norm
BVergG 2006 §321 Abs2Rechtssatz
Die Höhe des geschätzten Auftragswertes wird jedenfalls dann Bestandteil der (präkludierten) Ausschreibung, wenn diese den Bietern in transparenter Weise zur Kenntnis gebracht worden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
geschätzter Auftragswert, Präklusion, Transparenz;Dokumentnummer
VERGR_20080304_N_0013_BVA_12_2008_20_04