RS Verg 2008/3/4 N/0013-BVA/12/2008-20

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Veröffentlicht am 04.03.2008
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Rechtssatz

Die Höhe des geschätzten Auftragswertes wird jedenfalls dann Bestandteil der (präkludierten) Ausschreibung, wenn diese den Bietern in transparenter Weise zur Kenntnis gebracht worden ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

geschätzter Auftragswert, Präklusion, Transparenz;

Dokumentnummer

VERGR_20080304_N_0013_BVA_12_2008_20_04
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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