RS Verg 2008/3/6 N/0015-BVA/10/2008-026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein Nachprüfungsantrag mit dem Begehren der Nichtigerklärung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe ist innerhalb der Fristen des § 321 Abs 2 BVergG 2006 einzubringen.Ein Nachprüfungsantrag mit dem Begehren der Nichtigerklärung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe ist innerhalb der Fristen des Paragraph 321, Absatz 2, BVergG 2006 einzubringen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Antragsfrist;

Dokumentnummer

VERGR_20080306_N_0015_BVA_10_2008_026_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten