Norm
BVergG 2006 §321 Abs2Rechtssatz
Ein Nachprüfungsantrag mit dem Begehren der Nichtigerklärung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe ist innerhalb der Fristen des § 321 Abs 2 BVergG 2006 einzubringen.Ein Nachprüfungsantrag mit dem Begehren der Nichtigerklärung einer Aufforderung zur Angebotsabgabe ist innerhalb der Fristen des Paragraph 321, Absatz 2, BVergG 2006 einzubringen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Antragsfrist;Dokumentnummer
VERGR_20080306_N_0015_BVA_10_2008_026_02