Norm
BVergG 2006 §269 Abs1 Z5Rechtssatz
Einem Sektorenauftraggeber steht es frei, durch Festlegungen in den Ausschreibungsbedingungen die Nichtbeilegung des Vadiumsnachweises als unbehebbaren Mangel zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mängel in Angeboten, Auftraggeber;Zuletzt aktualisiert am
20.08.2008