RS Verg 2008/3/19 N/0018-BVA/12/2008-18

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2008
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Rechtssatz

Einem Sektorenauftraggeber steht es frei, durch Festlegungen in den Ausschreibungsbedingungen die Nichtbeilegung des Vadiumsnachweises als unbehebbaren Mangel zu qualifizieren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Mängel in Angeboten, Auftraggeber;

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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