RS Verg 2008/3/25 N/0020-BVA/13/2008-42

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2008
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Rechtssatz

Es handelt sich bei dem Angebot der Antragstellerin um ein unvollständiges Angebot, weil die Antragstellerin in ihrem Angebot die Benennung des bzw der Subunternehmer die sie zur Behebung "diffiziler Schäden" an den Audioguides sowie den Gruppenführungssystemen benötigt entgegen Punkt 4.5 der Ausschreibung unterlassen hat.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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