RS Verg 2008/3/31 N/0025-BVA/05/2008-20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2008
beobachten
merken

Norm

BVergG 2006 §2 Z20 litd sublitaa
BVergG 2006 §80 Abs3

Rechtssatz

Die Wahl der Zuschlagskriterien obliegt prinzipiell dem Auftraggeber. Das Zuschlagskriterium der Verkürzung einer Lieferfrist ist dann vergaberechtskonform, wenn sich bei einer Verkürzung der Lieferfrist nachvollziehbar Vorteile beim Auftraggeber ergeben.

Entscheidungstexte

Dokumentnummer

VERGR_20080331_N_0025_BVA_05_2008_20_02
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten