Norm
BVergG 2006 §2 Z20 litd sublitaaRechtssatz
Die Wahl der Zuschlagskriterien obliegt prinzipiell dem Auftraggeber. Das Zuschlagskriterium der Verkürzung einer Lieferfrist ist dann vergaberechtskonform, wenn sich bei einer Verkürzung der Lieferfrist nachvollziehbar Vorteile beim Auftraggeber ergeben.
Entscheidungstexte
Dokumentnummer
VERGR_20080331_N_0025_BVA_05_2008_20_02