RS Verg 2008/4/16 N/0029-BVA/09/2008-27

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2008
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Rechtssatz

Wenn die Bestimmungen der Ausschreibung mangels fristgerechter Anfechtung bestandsfest geworden sind, sind sie der Prüfung und Bewertung der Angebote selbst dann zugrunde zu legen, wenn sie unzweckmäßig oder gar vergaberechtswidrig sein sollten.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Präklusion

Dokumentnummer

VERGR_20080416_N_0029_BVA_09_2008_27_01
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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