Norm
BVergG 2006 §321Rechtssatz
Wenn die Bestimmungen der Ausschreibung mangels fristgerechter Anfechtung bestandsfest geworden sind, sind sie der Prüfung und Bewertung der Angebote selbst dann zugrunde zu legen, wenn sie unzweckmäßig oder gar vergaberechtswidrig sein sollten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
PräklusionDokumentnummer
VERGR_20080416_N_0029_BVA_09_2008_27_01