RS Verg 2008/4/21 N/0030-BVA/10/2008-036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.04.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine Aufforderung zur Verbesserung der Aufklärung ist nicht erforderlich. Sie würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verstoßen. Die Aufforderung zur Aufklärung muss jedoch hinlänglich präzise sein, um dem Bieter genau mitzuteilen, welche Punkte aufzuklären sind.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aufforderung zur Verbesserung; Genauigkeit;

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten