Norm
BVergG 2006 §329 Abs1Rechtssatz
Sind die Verzögerungen bei der Vergabe in der Sphäre des Auftraggebers entstanden, kann eine Berufung auf diese den Rechtsschutz des Bieters nicht beeinträchtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Einstweilige Verfügung; Verzögerungen des Vergabeverfahrens;Zuletzt aktualisiert am
08.07.2008