RS Verg 2008/4/22 N/0045-BVA/10/2008-019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2008
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Rechtssatz

Sind die Verzögerungen bei der Vergabe in der Sphäre des Auftraggebers entstanden, kann eine Berufung auf diese den Rechtsschutz des Bieters nicht beeinträchtigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Einstweilige Verfügung; Verzögerungen des Vergabeverfahrens;

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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