Norm
GewO §94 Z5Rechtssatz
Der Baumeister ist gemäß § 99 Abs 1 Z 3 GewO berechtigt, den gesamten Straßenkörper herzustellen. Bei einer als oberste Schicht auf einer Straßenkonstruktion aufzubringenden Asphaltdecke handelt es sich um einen Teil eines Straßenbauwerkes. Die Ausführung von Asphaltierungsarbeiten ist von der Berechtigung zur Ausführung von Baumeisterarbeiten gedeckt, da ein freies Gewerbe den Kernbereich des § 99 Abs 1 GewO nicht einschränken kann.Der Baumeister ist gemäß Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer 3, GewO berechtigt, den gesamten Straßenkörper herzustellen. Bei einer als oberste Schicht auf einer Straßenkonstruktion aufzubringenden Asphaltdecke handelt es sich um einen Teil eines Straßenbauwerkes. Die Ausführung von Asphaltierungsarbeiten ist von der Berechtigung zur Ausführung von Baumeisterarbeiten gedeckt, da ein freies Gewerbe den Kernbereich des Paragraph 99, Absatz eins, GewO nicht einschränken kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Baumeister-Befugnisumfang, Asphaltierungsarbeiten;Zuletzt aktualisiert am
15.09.2008