RS Verg 2008/5/9 N/0033-BVA/13/2008-30

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.2008
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Rechtssatz

Sind an einer Auftraggeberin mittelbar der Bund und mittelbar ein Land zu 50 % beteiligt, fällt die Auftraggeberin in den Vollziehungsbereich des Bundes.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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