RS Verg 2008/5/13 N/0052-BVA/06/2008-11EV

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.2008
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Rechtssatz

Die Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung.

Bei dieser Entscheidung über die Auswahl der Partei/en einer Rahmenvereinbarung handelt es sich allerdings nicht um die Zuschlagsentscheidung.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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