Norm
BVergG 2006 §320 Abs1Rechtssatz
Es steht außer Zweifel, dass Kosten für die Erstellung des Angebots aufgelaufen sind und der gegenständliche Auftrag ein Referenzprojekt für zukünftige Ausschreibungen darstellen kann. Ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen des Schadens sind nicht geboten (VwGH 23.5.2007, 2007/04/0010, JusGuide 2007/30/289 (VwGH) = RPA-Slg 2007/23 = ZVB 2007/62 [Stempkowski/Kröll] = ZVB-LSK 2007/66).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Glaubhaftmachung des Schadens;Zuletzt aktualisiert am
08.07.2008