Norm
BVergG 2006 §75Rechtssatz
Es können nur tatsächlich durchgeführte Projekte als Referenzen herangezogen werden, da sie andernfalls lediglich das technische und kaufmännische Geschick bei der Akquisition des Auftrags, nicht jedoch das technische Vermögen, den Auftrag tatsächlich durchzuführen, unter Beweis stellen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2008