RS Verg 2008/5/19 N/0045-BVA/10/2008-041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.2008
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Rechtssatz

Es können nur tatsächlich durchgeführte Projekte als Referenzen herangezogen werden, da sie andernfalls lediglich das technische und kaufmännische Geschick bei der Akquisition des Auftrags, nicht jedoch das technische Vermögen, den Auftrag tatsächlich durchzuführen, unter Beweis stellen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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