RS Verg 2008/5/21 N/0044-BVA/09/2008-24

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Veröffentlicht am 21.05.2008
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Rechtssatz

Wenn ein Bieter entgegen den Bestimmungen der Ausschreibung zu erkennen gibt, lediglich zu seinen eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kontrahieren zu wollen, so stellt sein Angebot ein der Ausschreibung widersprechendes Angebot dar. Hierbei genügt es, dass der Bieter zu erkennen gibt, dem Auftrag seine eigenen Geschäftsbedingungen zugrunde legen zu wollen. Nicht notwendig ist es hingegen, dass die eigenen AGB tatsächlich physisch beigelegt bzw. nachgereicht werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ein der Ausschreibung widersprechendes Angebot, Bezugnahme auf eigene AGB, tatsächliche physische Beilage der eigenen ABG nicht notwendig

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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