Norm
BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitaaRechtssatz
Ein vom Auftraggeber an die Bieter übermitteltes Hinweisblatt, mit welchem die Bieter darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass bestimmte Angebotsmängel zum Ausscheiden des Angebotes führen, stellt eine sonstige Festlegung während der Angebotsfrist dar. Bei einer solchen Festlegung handelt es sich im offenen Verfahren um eine gesondert anfechtbare Entscheidung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
offenes Verfahren, sonstige Festlegung während der Angebotsfrist, gesondert anfechtbare EntscheidungZuletzt aktualisiert am
20.08.2008