RS Verg 2008/5/26 N/0048-BVA/13/2008-14

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.2008
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Rechtssatz

Hat die Auftraggeberin das Billigstbieterprinzip gewählt, so spielt eine über den gewählten Qualitätsstandard hinausgehende höhere oder geringere Überschreitung dieses festgelegten Mindeststandards für den Zuschlag keine Rolle mehr.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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