Norm
BVergG 2006 §268 Abs2 Z1 bis 3 BGBl I Nr17/2006Rechtssatz
Weicht der Angebotspreis des präsumtiven Zuschlagsempfängers vom Angebotspreis des antragstellenden, zweitgereihten Bieters um lediglich 0,54% ab, liegt ein Anlassfall zur Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung nicht vor.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2008