RS Verg 2008/6/11 N/0051-BVA/14/2008-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2008
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Norm

BVergG 2006 §268 Abs2 Z1 bis 3 BGBl I Nr17/2006

Rechtssatz

Weicht der Angebotspreis des präsumtiven Zuschlagsempfängers vom Angebotspreis des antragstellenden, zweitgereihten Bieters um lediglich 0,54% ab, liegt ein Anlassfall zur Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung nicht vor.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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