RS Verg 2008/6/13 N/0052-BVA/06/2008-50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Preisangemessenheitsprüfung ist als Plausibilitätsprüfung ausgestaltet, nach der eine minutiöse Überprüfung der gesamten Kalkulation nicht erforderlich ist. Dennoch erfordert die vertiefte Angebotsprüfung eine derartige "Tiefe" der Prüfung, die eine ausreichend begründete Schlussfolgerung, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann, ermöglicht.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten