RS Verg 2008/6/13 N/0052-BVA/06/2008-50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.2008
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Rechtssatz

Es ist dem Bundesvergabeamt verwehrt, eine nicht mehr existierende Auftraggeberentscheidung für nichtig zu erklären.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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