RS Verg 2008/8/1 N/0064-BVA/13/2008-35

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.08.2008
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Rechtssatz

Das Einfügen des Wortes "Lieferant" bei einer Position des Angebotes anstatt eines Produktes stellt einen unbehebbaren Mangel dar.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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