RS Verg 2008/8/5 F/0003-BVA/10/2008-42

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2008
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Rechtssatz

Bei der Beurteilung der offenkundigen Unzulässigkeit ist ein objektiver Maßstab anzulegen, da sich andernfalls Auftraggeber leicht durch Nichtbefassung mit der Anwendbarkeit des BVergG dieser Sanktion entziehen könnten.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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