RS Verg 2008/8/6 N/0068-BVA/12/2008-8

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Veröffentlicht am 06.08.2008
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Rechtssatz

Ein Gebührenersatz hat dann zu erfolgen, wenn der Antragsteller während eines anhängigen Verfahrens klaglos gestellt wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber die bekämpfte Entscheidung beseitigt. Da der Auftraggeber die bekämpfte Entscheidung (Ausschreibung) mittels Widerrufserklärung ausdrücklich beseitigt hat, ist die Antragstellerin während des anhängigen Verfahrens klaglos gestellt worden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Pauschalgebühr, Kostenauferlegung, Klaglosstellung;

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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