RS Verg 2008/8/22 N/0065-BVA/14/2008-31

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass der Nachweis des Vadiums dem Angebot im Original beigelegt werden müsste.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten