RS Verg 2008/8/25 N/0059-BVA/09/2008-78;, N/0100-BVA/09/2008-18;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.2008
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Rechtssatz

Für die Beurteilung der Auftragsart ist nicht die Bezeichnung durch den Auftraggeber - etwa in der Bekanntmachung oder in der Ausschreibung - sondern der tatsächliche Charakter des Auftrags maßgebend.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auftragsart; Beurteilung durch die Behörde maßgebend

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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