RS Verg 2008/8/28 N/0103-BVA/14/2008-31EV

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2008
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Norm

BVergG 2006 §328 Abs1
BVergG 2006 §329 Abs1
BVergG 2006 §329 Abs2
BVergG 2006 §329 Abs3

Rechtssatz

Bestehen die Voraussetzungen, die zur Erlassung der einstweiligen Verfügung geführt haben, nach Ablauf der bestimmten Zeit fort, ist die einstweilige Verfügung von Amts wegen zu erstrecken.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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