Norm
BVergG 2006 §328 Abs1Rechtssatz
Bestehen die Voraussetzungen, die zur Erlassung der einstweiligen Verfügung geführt haben, nach Ablauf der bestimmten Zeit fort, ist die einstweilige Verfügung von Amts wegen zu erstrecken.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2008