Norm
BVergG 2006 §321Rechtssatz
Die Wirkung der Bestandskraft von Entscheidungen des Auftraggebers erstreckt sich auch auf die Nachprüfungsbehörde. Der Wortlaut des § 321 BVergG differenziert ausdrücklich nicht nach einem allfälligen "Schweregrad" der jeweiligen Rechtswidrigkeit. Demzufolge ist somit von einer umfassenden Sanierungswirkung der Präklusion auszugehen.Die Wirkung der Bestandskraft von Entscheidungen des Auftraggebers erstreckt sich auch auf die Nachprüfungsbehörde. Der Wortlaut des Paragraph 321, BVergG differenziert ausdrücklich nicht nach einem allfälligen "Schweregrad" der jeweiligen Rechtswidrigkeit. Demzufolge ist somit von einer umfassenden Sanierungswirkung der Präklusion auszugehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Präklusion, rechtswidrige Ausschreibung;Zuletzt aktualisiert am
23.10.2008