Norm
BVergG 2006 §76 Abs1Rechtssatz
Da die BIEGE B*** den Nachweis nicht erbringen konnte, dass ihr spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Servicestellen der C*** sowie der D*** tatsächlich für Servicearbeiten zur Verfügung standen, kann sich die BIEGE B*** für das Bundesland Tirol nicht auf die Kapazitäten dieser Unternehmer zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit stützen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
30.12.2008