RS Verg 2008/10/23 N/0131-BVA/12/2008-EV9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2008
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Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesvergabeamtes ist in jedem Provisorialverfahren auf den individuellen Sachverhalt abzustellen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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