RS Verg 2008/10/23 N/0131-BVA/12/2008-EV9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Im Rahmen der vor dem Bundesvergabeamt durchzuführenden Interessenabwägung ist der Schutz der körperlichen Sicherheit grundsätzlich als das höherwertige Rechtsgut über das (rein) finanzielle Interesse eines Antragstellers zu stellen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

besonderes öffentliches Interesse;

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten