Norm
BVergG 2006 §129 Abs1 Z7Rechtssatz
Bei eignungsbezogenen Nachweisfehlern handelt es sich jedenfalls dann um verbesserungsfähige Mängel, wenn Referenzen ausschließlich als Nachweismittel für die Erfüllung der Eignung zur Anwendung gelangen und nicht Einklang in die Bestbieterermittlung finden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
behebbarer Mangel;Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009