RS Verg 2008/11/28 N/0131-BVA/12/2008-29

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Veröffentlicht am 28.11.2008
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Rechtssatz

Gemäß § 19 Abs 1 BVergG hat eine Vergabe nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu erfolgen. Fehlen demzufolge elementare Schritte der Eignungsprüfung, so darf der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen.Gemäß Paragraph 19, Absatz eins, BVergG hat eine Vergabe nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu erfolgen. Fehlen demzufolge elementare Schritte der Eignungsprüfung, so darf der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angebotsprüfung, Eignung;

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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