RS Verg 2008/11/28 N/0131-BVA/12/2008-29

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Veröffentlicht am 28.11.2008
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Rechtssatz

Es ist nicht dem Ermessen des Auftraggebers anheim gestellt, ein einzelnes (fälschlich angegebenes) Referenzprojekt herauszugreifen und daran anschließend den Ausschlusstatbestand des § 68 Abs 1 Z 7 festzustellen, ohne auch nur ein einziges Mal mit dem Bieter über diesen Umstand Rücksprache gehalten zu haben.Es ist nicht dem Ermessen des Auftraggebers anheim gestellt, ein einzelnes (fälschlich angegebenes) Referenzprojekt herauszugreifen und daran anschließend den Ausschlusstatbestand des Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, festzustellen, ohne auch nur ein einziges Mal mit dem Bieter über diesen Umstand Rücksprache gehalten zu haben.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aufklärungsgespräch;

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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