Norm
BVergG 2006 §68 Abs1 Z7Rechtssatz
Es ist nicht dem Ermessen des Auftraggebers anheim gestellt, ein einzelnes (fälschlich angegebenes) Referenzprojekt herauszugreifen und daran anschließend den Ausschlusstatbestand des § 68 Abs 1 Z 7 festzustellen, ohne auch nur ein einziges Mal mit dem Bieter über diesen Umstand Rücksprache gehalten zu haben.Es ist nicht dem Ermessen des Auftraggebers anheim gestellt, ein einzelnes (fälschlich angegebenes) Referenzprojekt herauszugreifen und daran anschließend den Ausschlusstatbestand des Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, festzustellen, ohne auch nur ein einziges Mal mit dem Bieter über diesen Umstand Rücksprache gehalten zu haben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufklärungsgespräch;Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009