RS Verg 2008/11/28 N/0131-BVA/12/2008-29

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2008
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Rechtssatz

Alle Bieter müssen darauf vertrauen können,

dass der Auftraggeber seine eigenen Ausschreibungsbedingungen einhält, andernfalls ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vorliegen würde.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundsatz der Gleichbehandlung;

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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