RS Verg 2008/12/1 N/0133-BVA/14/2008-40

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2008
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Rechtssatz

Der Nachweis über die Verfügbarkeit von Subunternehmermitteln hat sich auf den Zeitpunkt der Angebotsöffnung zu beziehen. Eine von einem Subunternehmer nach dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung ausgestellte „Solidarhaftungserklärung“ kommt daher als Nachweis der Verfügbarkeit über die Subunternehmermittel schon aus diesem Grund nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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