Norm
BVergG 2006 §76 Abs1Rechtssatz
Der Nachweis über die Verfügbarkeit von Subunternehmermitteln hat sich auf den Zeitpunkt der Angebotsöffnung zu beziehen. Eine von einem Subunternehmer nach dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung ausgestellte „Solidarhaftungserklärung“ kommt daher als Nachweis der Verfügbarkeit über die Subunternehmermittel schon aus diesem Grund nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009