RS Verg 2008/12/1 N/0133-BVA/14/2008-40

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2008
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Rechtssatz

Aus einer Solidarhaftungserklärung des Subunternehmers mit dem Hauptunternehmer geht hervor, dass der Subunternehmer für die ihm übertragene Leistungsteile solidarisch mit dem Hauptunternehmer gegenüber dem Auftraggeber einstehen wird. Einer solchen Solidarhaftungserklärung kann nicht entnommen werden, dass der Subunternehmer dem Hauptunternehmer die für die Substitution der technischen Leistungsfähigkeit erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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