RS Verg 2008/12/2 N/0146-BVA/06/2008-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.2008
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Rechtssatz

Eine Aufforderung zur Verbesserung der aufgrund eines unmissverständlichen Aufklärungsbegehrens gegebenen Auskunft ist nicht erforderlich und auch nicht zulässig. Diese würde den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verletzen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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