RS Verg 2008/12/2 N/0134-BVA/06/2008-55

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Veröffentlicht am 02.12.2008
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Rechtssatz

Die Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede iSd § 129 Abs.1 Z 8 BVergG darstellen. Dieser Ausscheidenstatbestand stellt darauf ab, dass eine Vereinbarung zwischen Unternehmern getroffen worden ist und dass diese Vereinbarung einem Bieter zugerechnet werden kann.Die Vereinbarung über die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede iSd Paragraph 129, Absatz eins, Ziffer 8, BVergG darstellen. Dieser Ausscheidenstatbestand stellt darauf ab, dass eine Vereinbarung zwischen Unternehmern getroffen worden ist und dass diese Vereinbarung einem Bieter zugerechnet werden kann.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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