Norm
BVergG 2006 §§126 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Anforderungen an die Prüfungsintensität bei einem Verdacht auf Vorliegen einer wettbwerbswidrigen Abrede ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht an die Stelle der Kartellbehörden tritt und ihm insofern weniger umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zukommen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009