RS Verg 2008/12/2 N/0134-BVA/06/2008-55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.2008
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Rechtssatz

Hinsichtlich der Anforderungen an die Prüfungsintensität bei einem Verdacht auf Vorliegen einer wettbwerbswidrigen Abrede ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht an die Stelle der Kartellbehörden tritt und ihm insofern weniger umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zukommen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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