RS Verg 2008/12/15 N/0149-BVA/13/2008-19

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Veröffentlicht am 15.12.2008
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Rechtssatz

Die Auftraggeberin hat der Antragstellerin die von dieser entrichteten Pauschalgebühr abzüglich des vom BVA rückerstatteten Mehrbetrages zu ersetzen.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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