RS Verg 2008/12/19 N/0148-BVA/12/2008-20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2008
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Rechtssatz

Das Verhandlungsverfahren räumt dem Auftraggeber zwar einen Spielraum für Verhandlungen ein, der Auftraggeber hat jedoch gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Bedingungen der Verdingungsunterlagen eingehalten werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesvergabeamtes müssen überdies alle Bieter darauf vertrauen können, dass der Auftraggeber seine eigenen Ausschreibungsbedingungen auch einhält, andernfalls ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vorliegt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausschreibungsbedingungen;

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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