RS Verg 2008/12/19 N/0148-BVA/12/2008-20

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Veröffentlicht am 19.12.2008
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Rechtssatz

Das Bundesvergabeamt hat im Rahmen der Antragslegitimation nur evidente Ausscheidensgründe zu Lasten von Antragstellern aufzugreifen, jedoch keinesfalls eine sachverständige Preisprüfung des Angebotes der Antragstellerin an Stelle des Auftraggebers vorzunehmen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angebotsprüfung, Ausscheiden von Angeboten, Antragslegitimation;

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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