Norm
BVergG 2006 §20 Abs2Rechtssatz
Es besteht im offenen Verfahren keine gesetzliche
Verpflichtung dem Auftraggeber die Bildung einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft vor
Ablauf der halben Angebotsfrist mitzuteilen.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009