RS Verg 2009/2/3 N/0171-BVA/04/2008-23

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2009
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Norm

BVergG 2006 §141 Abs1
BVergG 2006 §83

Rechtssatz

Mietet ein Bieter zur Durchführung eines Dienstleistungsauftrages lediglich ein Lager an und greift zur Erbringung des Lagerauftrages nicht auf das Personal des Vermieters sondern auf das eigene Personal zurück, hat er in seinem Angebot keinen Subunternehmer zu nominieren.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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