Norm
BVergG 2006 §141 Abs1Rechtssatz
Mietet ein Bieter zur Durchführung eines Dienstleistungsauftrages lediglich ein Lager an und greift zur Erbringung des Lagerauftrages nicht auf das Personal des Vermieters sondern auf das eigene Personal zurück, hat er in seinem Angebot keinen Subunternehmer zu nominieren.
Entscheidungstexte
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009