Norm
BVergG 2006 §129 Abs1 Z2Rechtssatz
Wenn ein Bieter zur Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen Subunternehmer anführt, deren Benennung den tragenden Grundsätzen des Vergaberechts widerspricht und daher dieser Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht über den zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Nachweis seiner Leistungsfähigkeit verfügt, ist das Angebot jedenfalls auszuscheiden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Subunternehmer, fehlende Leistungsfähigkeit, Ausscheidung;Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009