RS Verg 2009/2/3 N/0170-BVA/03/2008-30

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2009
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Rechtssatz

Wenn ein Bieter zur Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen Subunternehmer anführt, deren Benennung den tragenden Grundsätzen des Vergaberechts widerspricht und daher dieser Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht über den zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Nachweis seiner Leistungsfähigkeit verfügt, ist das Angebot jedenfalls auszuscheiden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Subunternehmer, fehlende Leistungsfähigkeit, Ausscheidung;

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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