RS Verg 2009/2/3 N/0170-BVA/03/2008-30

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2009
beobachten
merken

Rechtssatz

Benennt ein Bieter einen Subunternehmer der zugleich als Projektant des Auftraggebers für diesen nicht nur vorbereitend tätig war sondern auf vertraglicher Basis neben der Vornahme der örtlichen Bauaufsicht, auch maßgeblich verantwortlich für die gesamte Fertigstellung der Einreichplanung, der Detailplanung und der Kollaudierung ist und zudem die Angebotsprüfung vorgenommen und auf deren Basis die für die Zuschlagsentscheidung und -erteilung relevanten Prüfberichte sowie den Vergabevorschlag für den Auftraggeber erstellt hat, bedingt dieser Wettbewerbsvorteil jedenfalls die Verletzung der tragenden Grundsätze des Vergaberechts.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Subunternehmer, Vorarbeiten, Verletzung der Vergabegrundsätze;

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten