RS Verg 2009/3/10 N/0145-BVA/09/2008-81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2009
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Rechtssatz

Wenn in der Ausschreibung etwa eine bestimmte Druckersprache verlangt ist, der Auftraggeber jedoch eine weitere Spezifikation hinsichtlich der gewünschten Unterversionen (Classes) der Druckersprache unterlässt, entspricht ein Angebot der Ausschreibung, wenn die angebotenen Geräte zumindest eine der Unterversionen der verlangten Druckersprache drucken können. Wenn ein Auftraggeber ausschließlich eine bestimmte Unterversion haben möchte, muss er dies in der Ausschreibung ausdrücklich anführen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausschreibung; Spezifizierung; Ausschreibungskonformität;

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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