RS Verg 2009/3/10 N/0145-BVA/09/2008-81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2009
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Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Bundesvergabeamtes, die Angebotsprüfung und -bewertung anstelle des Auftraggebers durchzuführen oder gar an dessen Stelle Prüfungsschritte zu setzen, die zu einem Ausscheiden von Angeboten führen können.

Entscheidungstexte

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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