RS Verg 2009/3/25 N/0008-BVA/12/2009-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2009
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Rechtssatz

Hat sich ein Auftraggeber für die Durchführung einer bestimmten Verfahrensart entschieden, so ist er auch verpflichtet, dieses Verfahren gemäß den für diese Verfahrensart geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen. Ein Verfahrenstypuswechsel während des Verfahrens ist unzulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wahl der Verfahrensart;

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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