RS Verg 2009/3/25 N/0008-BVA/12/2009-17

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2009
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Rechtssatz

Hat sich der Auftraggeber für das nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung entschieden, ist er auch zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Auftraggeber hat sowohl eine (Mindest- bzw. Höchst)Anzahl an aufzufordernden Unternehmer, als auch Auswahlkriterien (zwingend) festzulegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wahl der Verfahrensart, Auswahlkriterien, Festlegung der Teilnehmeranzahl;

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2009
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
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