Norm
BVergG 2006 §103Rechtssatz
Hat sich der Auftraggeber für das nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung entschieden, ist er auch zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Auftraggeber hat sowohl eine (Mindest- bzw. Höchst)Anzahl an aufzufordernden Unternehmer, als auch Auswahlkriterien (zwingend) festzulegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahl der Verfahrensart, Auswahlkriterien, Festlegung der Teilnehmeranzahl;Zuletzt aktualisiert am
14.08.2009